Solaranlagen
Die Förderung von erneuerbaren Energien gehört zu den Zielen der Thurgauer Politik. In diesem Zusammenhang spielen Solaranlagen eine wichtige Rolle. Neben den finanziellen Anreizen gehört für die Bauherrschaft auch ein rasches und unkompliziertes baurechtliches Bewilligungsverfahren zu den Erfolgsfaktoren. Der Bund hat dies erkannt und die Erstellung solcher Anlagen über den neuen Artikel 18a des Bundesgesetzes die Raumplanung bewilligungsrechtlich privilegiert. Die Behörden müssen Solaranlagen an und auf Gebäuden bewilligen, wenn sie sorgfältig in die Dachflächen integriert werden und keine «Natur- und Kulturdenkmäler von kantonaler oder nationaler Bedeutung» beeinträchtigen.
Zur optimalen Vorbereitung eines Bauvorhabens konsultieren Sie bitte unsere Wegleitung Solaranlagen richtig gut Broschüre 2015 in Überarbeitung.pdf [pdf, 4.3 MB] und unsere Beispielsammlung Beispiele Solaranlagen.